Stellungnahme des Fördervereins Metzinger Bongert-Bad zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bongertwasen / Katzensteig“

Stellungnahme des Fördervereins Metzinger Bongert-Bad im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zum Bebauungsplan
„PV-Freiflächenanlage Bongertwasen / Katzensteig“ 

1. Grundsätzliche Bewertung und Haltung

Der Förderverein Metzinger Bongert-Bad begrüßt die vorliegende Planung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Bongertwasen / Katzensteig ausdrücklich und mit großer Überzeugung.

Die geplante Anlage stellt aus unserer Sicht einen wesentlichen Baustein für ein modernes, nachhaltiges und zukunftsgerichtetes Gesamtkonzept rund um das neue Ganzjahresbad dar. Insbesondere die direkte funktionale Verknüpfung zwischen regenerativer Energieerzeugung und dem Betrieb des Bongert-Bades ist als konsequent und beispielhaft zu bewerten.

Die Planung zeigt deutlich, dass die Stadt Metzingen und die Stadtwerke Metzingen nicht nur ein neues Bad errichten, sondern dieses von Beginn an in ein ganzheitliches, klimaorientiertes Energiekonzept einbetten. Dies entspricht sowohl den aktuellen klimapolitischen Zielsetzungen als auch einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Ressourcen.

Aus Sicht unseres Fördervereins ist insbesondere hervorzuheben, dass hier nicht isoliert gedacht wird, sondern ein integrativer Ansatz verfolgt wird: Energieerzeugung, Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge greifen sinnvoll ineinander.

2. Beitrag zur Energiewende und kommunalen Verantwortung

Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage leistet einen konkreten und messbaren Beitrag zur regionalen Energiewende. Die vorgesehene jährliche Stromerzeugung von rund 5 Millionen Kilowattstunden unterstreicht die Relevanz des Projekts für die nachhaltige Energieversorgung vor Ort.

Besonders positiv ist dabei zu bewerten:

  • Regionale Energieerzeugung statt externer Abhängigkeit
  • Direkte Nutzung der erzeugten Energie für das Bongert-Bad
  • Reduktion von CO₂-Emissionen durch Substitution fossiler Energieträger
  • Langfristige wirtschaftliche Stabilität durch kalkulierbare Energiekosten

Die Anlage ist damit nicht nur ein technisches Projekt, sondern Ausdruck kommunaler Verantwortung und strategischer Weitsicht.

3. Standortwahl und planerische Einordnung

Die Auswahl des Standorts ist aus unserer Sicht nachvollziehbar und fachlich gut begründet.

Die Fläche ist bereits im Teilregionalplan als geeignete Vorrangfläche für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen, was die grundsätzliche Eignung unterstreicht.

Zudem handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen mit vergleichsweise geringer ökologischer Wertigkeit, wodurch Nutzungskonflikte minimiert werden können.

Die Lage in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Bad ermöglicht darüber hinaus kurze Wege der Energieübertragung und vermeidet zusätzliche infrastrukturelle Belastungen.

Die geplante Größe von rund 5,94 ha bewegt sich in einem Rahmen, der sowohl eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung als auch eine landschaftsverträgliche Integration erlaubt.

4. Natur-, Umwelt- und Artenschutz – besonders hervorzuheben

Ein zentraler Punkt unserer positiven Bewertung liegt in der außergewöhnlich differenzierten Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzaspekten innerhalb der Planung. Die textlichen Festsetzungen und der Umweltbericht zeigen, dass die Anlage nicht als reine Technikfläche gedacht ist, sondern als ökologisch aufwertbarer Raum.

Besonders hervorzuheben sind:

4.1 Extensive Grünlandnutzung statt Versiegelung

Die Umwandlung der bisherigen Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland stellt einen erheblichen ökologischen Mehrwert dar:

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Förderung von Blütenpflanzen (mindestens 50 %)
  • Entwicklung artenreicher Wiesenstrukturen

Dies bedeutet konkret: Weniger intensive Nutzung, mehr Biodiversität.

4.2 Aktive Artenschutzmaßnahmen

Die Planung enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, die über das übliche Maß hinausgehen:

  • Einrichtung eines Eidechsenhabitats
  • Schaffung von Biotopelementen (z. B. Lesesteinhaufen, Kleingewässer, Benjeshecken)
  • Anlage eines Fledermauskorridors mit 20 m Breite
  • Sicherung von Greifvogellebensräumen (CEF-Maßnahme)

Diese Maßnahmen zeigen, dass Artenschutz nicht nur berücksichtigt, sondern aktiv gestaltet wird.

4.3 Minimierung von Eingriffen in Boden und Wasserhaushalt

Die Planung verfolgt konsequent das Ziel, Eingriffe so gering wie möglich zu halten:

  • Verwendung wasserdurchlässiger Wege
  • Begrenzung der Versiegelung auf ein Minimum
  • vollständige Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort

Damit bleibt der natürliche Wasserhaushalt weitgehend erhalten.

4.4 Insekten- und lichtfreundliche Gestaltung

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beleuchtung und Modulauswahl sind beispielhaft:

  • Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtung
  • Verzicht auf unnötige nächtliche Lichtemission
  • Verwendung reflexionsarmer Module

Dies reduziert sowohl ökologische Störungen als auch visuelle Beeinträchtigungen.

5. Flächenschonung und Mehrfachnutzung

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Doppelnutzung der Fläche: Die Flächen bleiben trotz technischer Nutzung weiterhin ökologisch wirksam und teilweise landwirtschaftlich nutzbar (extensive Nutzung).

Die PV-Anlage führt somit nicht zu einem vollständigen Verlust der Fläche, sondern zu einer Transformation hin zu einer ökologisch hochwertigeren Nutzung.

Im Vergleich zur bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist dies als klare Aufwertung zu bewerten.

6. Städtebauliche und landschaftliche Integration

Die Anlage fügt sich durch ihre Bauweise und Begrenzungen angemessen in die Umgebung ein:

  • geringe Bauhöhe (max. ca. 3 m)
  • klare Baugrenzen
  • gezielte Eingrünung entlang von Wegen
  • Erhalt bestehender Böschungsstrukturen

Zudem wird der bestehende Rad- und Wanderweg erhalten und funktional integriert, was die Naherholungsfunktion des Gebiets sichert.

7. Gesamtbewertung aus Sicht des Fördervereins

Aus Sicht des Fördervereins Metzinger Bongert-Bad ist die geplante PV-Freiflächenanlage:

  • ein konsequenter Bestandteil eines modernen Energiekonzepts
  • ein starkes Signal für kommunalen Klimaschutz
  • ein ökologisch durchdachtes Projekt mit Mehrwert für Natur und Artenvielfalt
  • eine sinnvolle und verantwortungsvolle Flächennutzung

Besonders hervorzuheben ist die enge inhaltliche und funktionale Verbindung zum neuen Bongert-Bad. Diese Kombination aus Infrastruktur und Energieversorgung ist aus unserer Sicht beispielgebend.

8. Fazit und abschließende Stellungnahme

Der Förderverein Metzinger Bongert-Bad unterstützt den vorliegenden Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Bongertwasen / Katzensteig“ ausdrücklich.

Die Planung zeigt eindrucksvoll, wie kommunale Infrastrukturprojekte mit den Anforderungen des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in Einklang gebracht werden können.

Wir sehen in diesem Projekt nicht nur eine technische Anlage, sondern einen wichtigen Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.

Unsere klare Empfehlung lautet daher:
Die Planung sollte konsequent weiterverfolgt und umgesetzt werden.