1 Zweck und Rechtsgrundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung, Höhe, Fälligkeit und Abwicklung der Mitgliedsbeiträge des Fördervereins Metzinger Bongert-Bad.
- Grundlage ist § 5 der Satzung.
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, jedoch für alle Mitglieder verbindlich.
- Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann durch diese geändert werden.
2 Grundsätze der Beitragserhebung
- Der Verein erhebt Jahresbeiträge zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke.
- Die Beiträge dienen insbesondere:
- der Förderung des Metzinger Bongert-Bads,
- der Finanzierung von Projekten, Aktionen und operativen Maßnahmen,
- der Sicherstellung der laufenden Vereinsarbeit.
- Die Mitgliedsbeiträge stellen keine Gegenleistung für konkrete Leistungen dar.
3 Beitragsarten
Der Verein unterscheidet folgende Beitragsarten:
- Ordentlicher Mitgliedsbeitrag
- Ermäßigter Mitgliedsbeitrag
- Beitrag für juristische Personen / Organisationen
- Freiwilliger Förderbeitrag (über den Mindestbeitrag hinaus)
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4 Beitragsklassen – natürliche Personen
Für natürliche Personen gelten folgende Beitragsklassen:
Beitragsklasse | Beschreibung | Jahresbeitrag |
A1 | Ordentliches Mitglied (Erwachsene) | EUR 24,00 |
A2 | Ermäßigtes Mitglied (0-21 Jahre) | EUR 12,00 |
Die Voraussetzungen für eine ermäßigte Mitgliedschaft können vom Vorstand geprüft werden.
5 Beitragsklassen – juristische Personen
Juristische Personen, Unternehmen, Vereine und sonstige Organisationen leisten einen Jahresbeitrag gemäß den folgenden Kategorien:
Beitragsklasse | Beschreibung | Jahresbeitrag |
B1 | Firmen | EUR 50,00 |
B2 | Institution / Verein / Organisation | EUR 50,00 |
6 Förderbeiträge
- Mitglieder – natürliche wie juristische Personen – können den Verein durch freiwillige Förderbeiträge über den jeweiligen Mindestbeitrag hinaus unterstützen.
- Förderbeiträge begründen keine zusätzlichen Mitgliedsrechte.
7 Ehrenmitglieder
- Ehrenmitglieder werden gemäß § 4 Abs. 6–8 der Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt.
- Ehrenmitglieder sind lebenslang von der Beitragspflicht befreit.
- Die Ehrenmitgliedschaft begründet keine Beitragspflicht und keine finanziellen Verpflichtungen.
8 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird jeweils zum 01.04. eines Kalenderjahres fällig.
- Der Beitrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- In begründeten Fällen (z. B. juristische Personen) kann der Vorstand alternative Zahlungsweisen zulassen.
- Bei unterjährigem Eintritt kann der Vorstand:
- den vollen Jahresbeitrag oder
- einen anteiligen Beitrag festlegen.
9 Mahnwesen / Beitragsrückstände
- Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrags in Verzug, erfolgt mindestens eine Zahlungserinnerung.
- Bei fortbestehendem Rückstand können weitere Maßnahmen gemäß Satzung erfolgen.
- Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
10 Beschluss, Inkrafttreten, Veröffentlichung
- Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 15.04.2026 beschlossen.
- Sie tritt am 15.04.2026 in Kraft.
- Sie wird den Mitgliedern zugänglich gemacht (Webseite, Beitrittsunterlagen, Mitgliederversammlung).
Metzingen, 15.04.2026
Für den Vorstand:
Peter Flämig, 1. Vorsitzender
Manfred Schmid, Stellvertretender Vorsitzender